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Einleitung - FamilienrechtDas Familienrecht regelt unter anderem die Scheidung einer Ehe und die daraus entstehenden Folgen wie beispielsweise den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich oder den nachehelichen Unterhalt. Das Familienrecht, das zu einem Teilgebiet des Zivilrechts zählt, regelt aber auch die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Es enthält daher Vorschriften über den Ehegattenunterhalt, den Kindes- oder Verwandtschaftsunterhalt. Außerdem enthält es Vorschriften über die Abstammung und über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Auf der linken Seitenhälfte finden Sie unter Familienrecht Ausführungen Zugewinnausgleich und nichteheliche Lebensgemeinschaft. Wenn Sie Fragen zum Familienrecht haben, so wenden Sie sich an einen Anwalt der Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wolfratshauserstraße 80 81379 München Tel.: 089 - 72308750 Fax: 089 - 597467 Email: Boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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