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Vorweg...Das Vereinsregister wird bei dem Amtsgericht geführt, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Zu Anmeldungen zum Vereinsregister ist der Vorstand verpflichtet. Die Anmeldungen müssen schriftlich abgefasst sein, die Unterschriften müssen öffentlich, d.h. im Regelfall durch einen Notar, beglaubigt sein. Auf der linken Seitenhälfte finden Sie unter Vereinsrecht Ausführungen zur Vereinsgründung, Merkblätter und Muster. Wenn Sie Fragen zum Vereinsrecht haben, so wenden Sie sich an einen Anwalt der Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. |
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