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Vermittler hat Übergabepflicht bezüglich des Fondsprospekts - Urteil des LG Landshut (2006)Vermittler muss Falk Zinsfonds-Anleger Schadensersatz leistenDas Landgericht Landshut verurteilte den Vermittler einer Beteiligung am der Falk-Zinsfonds GbR zu Schadensersatz, da er dem Kläger den Emissionsprospekt nicht rechtzeitig vor Beitrittserklärung übergeben hatte. Das Gericht stellte fest, dass um mit der Übergabe von Unterlagen den Aufklärungsbedarf eines Kapitalanlageinteressenten zu reduzieren, dieser Gelegenheit haben muss, sich damit eingehend befassen zu können.
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