|
|
|||
Anrechnung von Steuervorteilen bei AfA - Entscheidung des BGH (2008)Eine Anrechnung von Steuervorteilen auf einen Schadenersatzanspruch im Immobilienerwerb hat zu unterbleiben, wenn diese Steuervorteile aus einer Absetzung für Abnutzung (AfA) resultierten. Die hierzu maßgebliche Entscheidung des BGH vom 19.06.2008, AZ VII ZR 215/06, kann über Ihren Ansprechpartner am Standort München Herrn Rechtsanwalt Dr. Böh (Telefon 089/72308750, Telefax 089/597467) angefordert werden. |
News16.05.2013Die Kita-Klage: Aufwendungsersatz bei privater Kinderbetreuung
09.05.2013Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Kanzlei bereitet Sammelklage vor
09.03.2013BGH: Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds
14.12.2012Was steckt hinter der Schifffahrtskrise?
10.11.2011Aktuelle Veranstaltungstermine unserer Kanzlei
|
||