|
|
|||
Phönix Kapitaldienst AGKurzbeschreibung der Anlage:Dieser Fall beschreibt einen der größten Anlagebetrugsfälle in Deutschland. Per Telefon suchten Vermittler im Auftrag der Phoenix Kapitaldienst nach Investoren. Sie versprachen hohe Renditen. Vor allem riskante Termingeschäfte sollten Gewinn bringen. Doch hohe Kosten und Risiken machen Verluste wahrscheinlich.
Wirtschaftliche Entwicklung:Die Phoenix Kapitaldienst GmbH soll vor allem deutsche und dänische Privatanleger sowie Großinvestoren aus Skandinavien mit dem falschen Versprechen hoher Renditen um eine dreistellige Millionensumme erleichtert haben. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden in systematischer Form Börsengeschäfte erfunden. Auf einem fiktiven Konto wurden Ende 2004, kurz bevor der Betrug aufflog, 810 Millionen Euro ausgewiesen. Die BaFin hat das Unternehmen angewiesen, die Geschäfte ruhen zu lassen, also keine Ein- oder Auszahlung mehr vorzunehmen. Nach Aussagen der BaFin ist es zu "Unklarheiten" über den Verbleib von Anlegergeldern gekommen. Bei dem Unternehmen sei daraus ein erheblicher Verlust entstanden. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH selbst hat gegenüber den Medien angegeben, von Anlegergeldern in Höhe von 800 Millionen Euro seien bis zu 700 Millionen Euro verschwunden. Hiervon betroffen seien etwa 30.000 geschädigte Kapitalanleger. Das Unternehmen darf jetzt weder Geld an Kunden auszahlen noch Zahlungen entgegennehmen. Grund für die Bafin-Intervention sind Manipulationen rund um ein Konto bei einem Londoner Broker. Phoenix-Unterlagen weisen ein Guthaben von 600 Millionen Euro aus. Tatsächlich scheint es dieses Guthaben gar nicht zu geben. Möglicherweise war der Managed Account ein Schneeballsystem, das früher oder später platzen musste. Gut für Kunden: Sie können auf bis zu 20 000 Euro von der „Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen“ hoffen. Die Bafin hat angekündigt, so schnell wie möglich den Entschädigungsfall festzustellen und so den Weg zu Zahlungen an geschädigte Anleger frei zu machen
Rechtliche Bewertung:In einer Broschüre über Optionen informiert das Unternehmen selbst wünschenswert deutlich: „Die Transaktionskosten des Phoenix Kapitaldienst liegen bei 33 Prozent vom Gesamtaufwand. Das entspricht einem Aufschlag von 50 Prozent auf den Nettobörseneinsatz. (...) Sie sollten vor Beginn der Spekulation ihren Einsatz als Totalverlust abschreiben“, ist dort zu lesen. Bei der Beratung per Telefon jedoch klang das ganz anders, und den Prospekt lasen viele Anleger nicht. Die Zeitschrift FINANZtest hat wiederholt vor Anlagen der Phoenix Kapitaldienst GmbH gewarnt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt hatte der Manager seine geschäftliche Überlegenheit sittenwidrig ausgenutzt, um seine Kunden zu riskanten Termingeschäften zu überreden. Die BaFin hat am 15. März 2005 formell festgestellt, daß der Entschädigungsfall eingetreten ist. Diese formelle Feststellung ist Grundvoraussetzung für den Beginn des Entschädigungsverfahrens. Die Feststellung des Entschädigungsfalls bedeutet aber nicht, daß die Kapitalanleger auch die Entschädigung ausgezahlt bekommen. Als bloße Insolvenzforderung wird der betroffene Anleger dann aber nur nach den bevorrechtigten Insolvenzgläubigern und nur im Rahmen der Ausschüttungsquote zum Zuge kommen. Gesetzlich ist die Entschädigung auf 90 Prozent der Gelder und bis zu einer Anlagesumme von maximal 20.000 Euro begrenzt. In einem Strafurteil gegen Verantwortliche der Phoenix Kapitaldienst GmbH wurden bereits Verurteilungen zu Freiheitsstrafen vorgenommen. Der ehemalige Prokurist Michael M. muss wegen Betrugs und Urkundenfälschung für sieben Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Die frühere Geschäftsführerin Elvira R. wurde wegen Untreue zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht blieb mit dem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für Michael M. acht Jahre und für Elvira R. zwei Jahre und neun Monate gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf fünf Jahre für den Prokuristen und Freispruch für Ruhrauf plädiert. Das Urteil bezieht sich zunächst auf den Zeitraum zwischen Juli 2004 und März 2005, in dem Phoenix rund 123 Millionen Euro von Anlegern eingesammelt hatte. Betroffene Geldanleger sollten sofort einen in Geldanlagefällen versierten Rechtsanwalt einschalten.
Ansprechpartner:Anleger, die ihren Fall prüfen lassen wollen oder für die eine unverbindliche Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung erfolgen soll, wenden sich bitte an folgende Kontaktadresse:
Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft Rechtsanwälte für Kapitalanlagerecht Stefan Seitz, Oliver Thieler Am Perlachberg 3 86150 Augsburg Tel.: 0821/34999100 Fax.: 0821/34999101 E-Mail: augsburg@rechtsanwalt-thieler.de |
News16.06.2013Kinderkrippenplatz: Entschädigung für Eltern bei Nichtgewährung eines Kinderkrippenplatzes
04.06.2013FHH MS Caria in der Insolvenz – Schadensersatzansprüche für Anleger
09.03.2013BGH: Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds
14.12.2012Was steckt hinter der Schifffahrtskrise?
10.11.2011Aktuelle Veranstaltungstermine unserer Kanzlei
|
||