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Mieterrechte gegen AbmahnungEin Mieter hat keinen Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer nicht berechtigten, durch den Vermieter erklärten Abmahnung. Die hierzu maßgebliche Entscheidung des BGH vom 20.02.2008, AZ VIII ZR 139/07, kann über Ihren Ansprechpartner am Standort München Herrn Rechtsanwalt Dr. Böh (Telefon 089/72308750, Telefax 089/597467) angefordert werden. |
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