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Durchsetzung des VermietersEin Vermieter kann relativ leicht Schadenersatzforderungen mit Mahnbescheid durchsetzen. Zur Bestimmtbarkeit einer solchen Forderung genügt es, im Einzelfall auf ein vorgerichtliches Anwaltsschreiben Bezug zu nehmen. Die hierzu maßgebliche Entscheidung des BGH vom 23.01.2008, AZ VIII ZR 46/07, kann über Ihren Ansprechpartner am Standort München Herrn Rechtsanwalt Dr. Böh (Telefon 089/72308750, Telefax 089/597467) angefordert werden. Rauchende MieterWenn ein Mieter durch Rauchen in der Mietwohnung eine Verschlechterung des Wohnraums verursacht, so ist er dem Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig. Die hierzu maßgebliche Entscheidung des BGH vom 05.03.2008, AZ VIII ZR 37/07, kann über Ihren Ansprechpartner am Standort München Herrn Rechtsanwalt Dr. Böh (Telefon 089/72308750, Telefax 089/597467) angefordert werden. |
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