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Düsseldorfer Tabelle neu ab 01.01.2008Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit einheitliche Leitlinie für die Festlegung des Kindesunterhalts. Jeder der mit dieser Situation konfrontiert ist, sollte deshalb diese neue Tabelle beachten, da sich das entsprechende Zahlenwerk zum Teil geändert hat. Unser Tipp: Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt familienrechtlich beraten und zwar nicht beschränkt auf Fragen den Unterhaltsrechts. Wichtig ist für jede Familie eine Regelung mit Blick auf Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorge- und Unterhaltsrechte. Ihr Ansprechpartner hierfür ist Rechtsanwalt Dr. Böh am Standort München.
Verzicht - zu versteuernWenn ein Ehegatte Zuwendungen für einen Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt erhält, so sind diese Zuwendungen schenkungssteuerpflichtig. Die hierzu maßgebliche Entscheidung des BFH vom 17.10.2007, AZ II R 53/05, kann über Ihren Ansprechpartner am Standort München Herrn Rechtsanwalt Dr. Böh (Telefon 089/72308750, Telefax 089/597467) angefordert werden.
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