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Steuererklärung - gemeinsam durch EheleuteWenn ein Steuerpflichtiger unrichtige oder unvollständige Angaben in einer Steuererklärung verantwortet, dann besteht für ihn die Gefahr einer Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung. Dieses Problem kann auch ganz plötzlich den Ehegatten treffen, der einfach ohne Prüfung die Steuererklärung unterschreibt. Ebenso kritisch kann sich das darstellen, wenn ein Steuerpflichtiger auf die Steuererklärung des Steuerberaters vertraut. Unser Tipp: Ehegatten sollten sich gerade im Streitfall auch während der laufenden Ehe durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ihr Ansprechpartner hierfür ist Rechtsanwalt Dr. Böh am Standort München.
Steuerlicher Gestaltungsmissbrauch in der FamilieIm Familienkreis kann ein normales zivilrechtliches Rechtsgeschäft (beispielsweise Darlehen) wegen Gestaltungsmißbrauch nach § 42 AO unwirksam sein, wenn diese Gestaltung vor allem der Steuerersparnis dient. Die hierzu maßgebliche Entscheidung des BFH vom 29.08.2007, AZ IX R 17/07, kann über Ihren Ansprechpartner am Standort München Herrn Rechtsanwalt Dr. Böh (Telefon 089/72308750, Telefax 089/597467) angefordert werden.
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