Erbrecht

Wir beraten zu allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Darüber hinaus sind wir in folgenden Bereichen besonders spezialisiert tätig:

(1) Erbschleicher-Fälle

(2) internationales Erbrecht

(3) Pflichtteilsansprüche

(4) Testamentsvollstreckung

(5) Testier(un)fähigkeit