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Thema Betreuungsrecht: Aufhebung der Betreuung hängt nicht zwangsläufig mit dem Ablauf der Beschwerdefrist zusammen

Autorenbild: RAin Susanne KilischRAin Susanne Kilisch

Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH weist Betroffene im Betreuungsverfahren darauf hin, dass diese beachten, dass die Aufhebung einer Betreuung auch dann in Betracht kommen kann, wenn die Rechtsmittelfrist (Beschwerde) gegen den gerichtlichen Beschluss, mit dem die Betreuung angeordnet wurde, bereits abgelaufen ist.


Dies gilt sowohl für vorläufige Betreuungen als auch für endgültig angeordnete Betreuungen. Eine fachlich fundierte Überprüfung des Betreuungsverfahrens unter allen in Betracht kommenden Aspekten (z. B. Verfahrensfehler, Sachverständigengutachten, Veränderung der Lebens- und/oder Krankheitsumstände u. a.) sollte immer dann vorgenommen werden, wenn sich Zweifel/Hinweise darauf ergeben, dass die Betreuung als nicht erforderlich oder unrechtmäßig betrachtet wird. Mandanten berichten uns immer wieder, dass sie ab Einleitung des Betreuungsverfahrens bis hin zur Anordnung der Betreuung mit der Situation überfordert und geradezu hilflos waren und das Ausmaß der damit verbundenen Eingriffe in die Selbstbestimmung unterschätzt haben. Erst danach – insbesondere nach Ablauf der Beschwerdefrist – sind sie dazu in der Lage zu realisieren, was es bedeutet in vielen (teilweise alle Lebensbereiche betreffenden) Angelegenheiten eigene Entscheidungen nicht mehr treffen zu können.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.


Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.


Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bahnhofstr. 100

Gräfelfing 82166

Susanne Kilisch

Rechtsanwältin

08944232990

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