Schenkungsrecht
Für viele Personen scheint das Schenkungsrecht von untergeordneter Bedeutung zu sein. Rechtlich ist aber das Gegenteil der Fall. Denn im Bereich des Schenkungsrechts werden viele Fehler gemacht.
Dies beginnt damit, dass in den meisten Schenkungsfällen (mit Ausnahme der Immobilienschenkung) die notwendige notarielle Form nicht beachtet wird. Zwar bleibt eine solche Schenkung nach ihrer Durchführung zivilrechtlich wirksam, aber der Schenker hat keine ausreichenden Schutzregelungen für sich festgehalten. Solche Schutzregelungen werden auch in den meisten notariellen Schenkungsverträgen nicht ausreichend fixiert. Denn ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet und darf den Schenker auf sinnvolle Schutzregelungen nur begrenzt hinweisen.
Wir gestalten Schenkungsverträge abhängig davon, wer (Schenker oder Beschenkter) uns mandatiert und besprechen insbesondere sinnvolle Regelungen mit Blick auf Auflagen (z. B. Grafpflege, Pflegeverpflichtung im Alter), Gegenleistungen (Nießbrauch, Rente, Wohnrecht), Haftungsausschlüssen und Rückforderungsrechten. Hierzu gehört auch der Abgleich im steuerlichen Bereich, wobei meistens Fragen aus dem Recht der Grunderwerb- bzw. Schenkungssteuer zu beantworten sind.
Entsteht im Nachgang einer Schenkung Streit, vertreten wir die jeweiligen Vertragsparteien außergerichtlich und gerichtlich.