Stiftungsrecht
Die Kanzlei ist spezialisiert auf das Stiftungsrecht. Insbesondere das Gebiet der Treuhandstiftungen wird von der Kanzlei in einer großen Anzahl von Fällen bearbeitet.
Die Treuhandstiftungen sind genauso werthaltig, wie die Stiftung nach bürgerlichem Recht. Der Vorteil der Treuhandstiftungist, dass diese meist schneller gegründet werden kann. Gerade in Notfällen, bei denen eine Stiftungsgründung ansteht, ist dei Treuhandstiftung eine hervorragende Möglichkeit, den Stifterwillen noch durchsetzen. Die Treuhandstiftungen lassen sich als gemeinnützige Treuhandstiftungen auch mit einem relativ geringen Betrag gründen. Gerade im Bereich der Immobilientransaktion in Verbindung mit Nießbrauch für den Stiftungsgründer sind die Treuhandstiftungen aus dem Stiftungsgebiet sehr erfolgreich.