Über uns
Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ihr Ursprünge in der vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler in München gegründeten Rechtsanwaltskanzlei und wir führen diese Tradition in dritter Generation fort.
Gemeinsam mit dem Vater Heinz Thieler waren die Brüder Rechtsanwalt Rainer Thieler und Rechtsanwalt Volker Thieler vorwiegend im Familien- und Speditionsrecht tätig. Nach dem Tod von Heinz und Rainer Thieler setzte Prof. Dr. Volker Thieler für mehrere Jahrzehnte seine Schwerpunkte im Betreuungsrecht, Miet- und Immobilienrecht und Kapitalanlagerecht. Sowohl im Betreuungs-, als auch Kapitalanlagerecht hat die Kanzlei wegweisende Rechtsentwicklungen begleitet, eingeleitet und höchstrichterlich durchgesetzt.
Später trat der Sohn aus erster Ehe von Prof. Dr. Volker Thieler, Herr Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. (Master of Laws), in die Kanzlei ein. Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. (Master of Laws), setzt die Familientradition fort und konzentriert sich in seiner beruflichen Tätigkeit auf mehrere Schwerpunkte. Neben dem Mietrecht, Erbrecht und Immobilienrecht liegt sein Augenmerk insbesondere auf dem internationalen Erbrecht, sowie dem international (amerikanischen) Kapitalanlagerecht, speziell im Bereich Aktienrecht und Anlegerschutz.
Mit dem Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist sowohl Fachanwalt für Erbrecht als auch Fachanwalt für Steuerrecht und verfügt über umfangreiche Expertise in beiden Rechtsgebieten. Durch seine umfassende Beratung und Vertretung profitieren unsere Mandanten von einer integrierten Betrachtung erbrechtlicher und steuerlicher Fragestellungen. Zusätzlich ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig, wodurch er tiefgehende Einblicke in die gerichtliche Praxis und fundiertes Fachwissen mitbringt. Seine Expertise stärkt unsere Kanzlei und ermöglicht es uns, unseren Mandanten eine erstklassige und umfassende Rechtsberatung zu bieten.
Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht spezialisiert und bietet dabei umfassende Beratung und Vertretung in diesem sensiblen Rechtsbereich. Ihr besonderes Fachwissen erstreckt sich auf Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, wo sie Mandanten kompetent unterstützt, individuelle und rechtssichere Regelungen zu treffen. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch legt großen Wert darauf, ihre Mandanten in persönlichen Gesprächen zu beraten und deren Wünsche und Bedürfnisse in rechtlich wirksame Dokumente zu überführen. Durch ihre Spezialisierung sorgt sie dafür, dass Mandanten im Falle einer Erkrankung oder im Alter bestmöglich abgesichert sind und ihre Selbstbestimmung gewahrt bleibt. Darüber hinaus berät sie auch Betreute und Angehörige umfassend zu ihren Rechten und Pflichten im Betreuungsverfahren.
Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Herr Rechtsanwalt Christoph Wolters ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Familienrecht und darüber hinaus zertifizierter Verfahrensbeistand. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Wolters unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Familienrechts. Dazu gehören unter anderem Themen wie Ehevertrag, Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Adoption, Unterhalt (einschließlich Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt), Schutz vor häuslicher Gewalt, sowie internationale Aspekte des Familienrechts.
Wir vertreten Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht. Auch bei allgemeinzivilrechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Dabei sind wir sowohl rechtsgestaltend (Gestaltung beispielsweise von Testamenten, Verträgen, Vorsorgevollmachten), als auch außergerichtlich und forensisch (Vertretung vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten) tätig. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind.
Unterstützt werden wir durch ein Netzwerk international und national tätiger Experten. Für fachfremde Bereiche sprechen wir Empfehlungen aus, insbesondere bei der Konsultation von Gutachtern, Notaren und Steuerberatern.
Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen. Im Rahmen eines unverbindlichen Erstkontakts können Sie uns Ihre Fragestellung und den zugrunde liegenden Sachverhalt schildern. Wir unterbreiten in der Folge einen Kostenvoranschlag, dem abhängig vom Einzelfall eine streitwertabhängige Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis eines Stundenhonorars zugrunde liegt.