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Wir beraten Sie umfassend zu allen Aspekten des klassischen Erbrechts. Unser besonderer Fokus liegt auf:

* Testamentsgestaltung: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Optimierung Ihres Testaments, um Ihre Wünsche und Vermögensplanung klar und rechtssicher festzuhalten,

* Erbengemeinschaften: Wir helfen Ihnen, typische Fragen und Herausforderungen bei der Auseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft zu lösen,

* Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche: Wir setzen Ihre Ansprüche durch und verteidigen Ihre Rechte sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Gerne vertreten wir Ihre Interessen im gesamten Spektrum des Erbrechts, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, mit höchster Professionalität.​ Weiterlesen...

Den meisten Personen ist die Regelung einer gesetzlichen Betreuung gemäß §§ 1896 ff. BGB nicht ausreichend bekannt.

Jeder Erwachsene bedarf einer rechtlichen Vertretung, wenn er aufgrund Alter, Krankheit oder Unfall nicht mehr für sich entscheiden kann. Diese sog. Betreuungsbedürftigkeit tritt viel häufiger auf, als die schwerwiegendere Geschäftsunfähigkeit. Wird diese Betreuungs-bedürftigkeit durch das zuständige Amtsgericht festgestellt, erhält die betroffene Person einen gesetzlichen Betreuer. Dieser gesetzliche Betreuer entscheidet dann in finanziellen, gesundheitsbezogenen und privaten Angelegenheiten. Weiterlesen...

Das Immobilienrecht betrifft ganz unterschiedliche Sachverhalte, die wir jeweils abdecken.

Der für viele Mandanten wichtigste Bereich ist die Beratung im Rahmen eines Immobilienkaufsvertrags. Bereits an dieser Stelle sind neben dem Immobilieneigentum zahlreiche sachenrechtliche Regelungen wie insbesondere die Auflassungsvormerkung, das Erbbaurecht die Grunddienstbarket (z. B. Wegerecht), Grundschuld und Hypothek, Nießbrauch, Wohnrecht zu beachten. Weiterlesen...

Für viele Personen scheint das Schenkungsrecht von unter-geordneter Bedeutung zu sein. Rechtlich ist aber das Gegenteil der Fall. Denn im Bereich des Schenkungsrechts werden viele Fehler gemacht.

Dies beginnt damit, dass in den meisten Schenkungsfällen (mit Ausnahme der Immobilienschenkung) die notwendige notarielle Form nicht beachtet wird. Zwar bleibt eine solche Schenkung nach ihrer Durchführung zivilrechtlich wirksam, aber der Schenker hat keine ausreichenden Schutzregelungen für sich festgehalten. Solche Schutzregelungen werden auch in den meisten notariellen Schenkungsverträgen nicht ausreichend fixiert. Denn ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet und darf den Schenker auf sinnvolle Schutzregelungen nur begrenzt hinweisen. Weiterlesen...

​Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie umfassend in allen klassischen Themengebieten des Familienrechts, einschließlich:

  • Ehevertrag: Wir erstellen und prüfen Eheverträge unter besonderer Berücksichtigung steuerrechtlicher und erbrechtlicher Aspekte. Damit sorgen wir für klare Verhältnisse und Rechtssicherheit, noch bevor es zu Konflikten kommen kann.

  • Scheidung: Wir begleiten Sie durch das gesamte Scheidungsverfahren, von der Einreichung des Scheidungsantrags bis zur rechtskräftigen Scheidung. Dabei kümmern wir uns auch um die Vermögensauseinandersetzung und finden faire Lösungen für beide Parteien.

  • Sorgerecht: In Angelegenheiten der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, eine einvernehmliche Regelung zu finden oder vertreten Ihre Interessen vor Gericht.

  • Adoption: Bei nationalen und internationalen Adoptionen unterstützen wir Sie bei allen rechtlichen Schritten, um das Adoptionsverfahren so reibungslos wie möglich zu gestalten.

  • Unterhalt: Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Unterhaltsrechts. Dies umfasst den Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt sowie Kindesunterhalt. Wir setzen Ihre Ansprüche durch oder verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen.

  • Schutz vor häuslicher Gewalt: Wir helfen Ihnen, sich gegen häusliche Gewalt zu schützen. Dies beinhaltet das Erwirken von Schutzanordnungen und die Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

  • Internationale Aspekte des Familienrechts: In einer zunehmend globalisierten Welt nehmen internationale Aspekte des Familienrechts eine wichtige Rolle ein. Wir beraten Sie bei grenzüberschreitenden Familienangelegenheiten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Ausland.

Wir bieten Ihnen eine fundierte und kompetente Beratung und Vertretung, um Ihre Anliegen im Familienrecht bestmöglich zu unterstützen. Weiterlesen...

Wir beraten und vertreten schwerpunktmäßig im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht unter Berücksichtigung zivilrechtlicher Rahmenbedingungen. Mitprüfungsgegenstand sind Abgrenzungs-fragen im Hinblick auf andere Steuerarten, insbesondere die Einkommensteuer und die Grunderwerbsteuer. In unserem Schwer-punktbereich vertreten wir auch gegenüber den Finanzbehörden und vor der Finanzgerichtsbarkeit. Weiterlesen...

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Stiftungsrecht, insbesondere auf die Gründung von Treuhandstiftungen. 

Stiftungen sind rechtlich selbstständige Institutionen, die durch die Übertragung von Vermögen oder Rechten errichtet werden, um einen bestimmten gemeinnützigen, kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen oder anderen gemeinwohlorientierten Zweck zu verfolgen. 

Die Arbeit im Stiftungsrecht erfordert ein fundiertes Verständnis der einschlägigen Gesetze und Vorschriften sowie ein breites Spektrum an juristischen Kompetenzen, um die Interessen der Stiftung und ihrer Zielsetzung zu schützen und sicherzustellen, dass sie in Über-einstimmung mit dem geltenden Recht handelt. Weiterlesen...

Wir erstellen Rechtsgutachten in unseren Tätigkeitsbereichen. Hierdurch unterstützen wir beispielsweise Kollegen/-innen in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, Privatpersonen bei der Einschätzung der Rechtslage oder in Vorbereitung von Mediations- und Schlichtungsgesprächen. Wir werden aber auch von Behörden und Gerichten als Rechtsgutachter beauftragt. Beispiele für rechtsgutachterliche Themenstellungen sind

Beispiel 1: Betreuungsrecht – zur Erforderlichkeit einer gesetzlichen Betreuung

Beispiel 2: Betreuungsrecht – zu Auslegung, Auswirkungen und Umfang einer Vorsorgevollmacht

Beispiel 3: Erbrecht – Auslegung von Testament, Ehegattentestament, Erbvertrag

Beispiel 4: Erbrecht – Reichweite von bestimmten Rechtsinstituten, insbesondere Testamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbschaft

Beispiel 5: Erbrecht – Rechtswirkung deutscher Rechtsvorschriften aus Sicht ausländischer Rechtsanwender

Beispiel 6: Erbrecht – Kollisionsprüfung deutschen und ausländischen Erbrechts (einschließlich sachen- und familienrechtlicher Bezüge)

Beispiel 7: Mietrecht – Formwirksamkeit von Gewerberaummiet- bzw. Pachtverträgen

Wir sind als Referenten auf Vorträgen für Privatpersonen und in Unternehmen, für Behörden und Fortbildungsveranstalter tätig. Gerne können Sie unverbindlich eine Anfrage an uns stellen. Häufig gebuchte Vorträge sind insbesondere

(1) Die 10 häufigsten Irrtümer im Erbrecht

(2) Neues Erbrecht für alle: die EU-Erbrechtsverordnung

(3) Schenken und vererben steuerleicht gemacht

(4) Wer ist Ihr Vertreter im Notfall? – gesetzliche Betreuung contra Vorsorgevollmacht

(5) Verrentung von Immobilien

(6) Das neue Betreuungsgesetz ab 2023

(7) Auflösung – vorzeitige – von langfristigen Gewerberaummietverträgen

Wir sind deutschlandweit forensisch tätig und unterstützen Kollegen/-innen gerne auf Anfrage als Terminvertreter.

Die Konditionen einer Terminvertretung werden abhängig vom konkreten Einzelfall festgelegt.

Anfragen zu einer Terminvertretung können postalisch oder elektronisch mit folgenden Inhalten unverbindlich zugeleitet werden:

(1) Schilderung des Ausgangssachverhalts und des Prozessstands,

(2) Vorlage der wesentlichen Schriftsätze,

(3) Vorstellungen hinsichtlich der Vergütung.

Wir prüfen dann unsere terminliche Verfügbarkeit und besprechen die Rahmenbedingungen einer Terminvertretung.

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