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Wir beraten zu allen Themen des klassischen Erbrechts, ins-besondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Weiterlesen...

Den meisten Personen ist die Regelung einer gesetzlichen Betreuung gemäß §§ 1896 ff. BGB nicht ausreichend bekannt.

Jeder Erwachsene bedarf einer rechtlichen Vertretung, wenn er aufgrund Alter, Krankheit oder Unfall nicht mehr für sich entscheiden kann. Diese sog. Betreuungsbedürftigkeit tritt viel häufiger auf, als die schwerwiegendere Geschäftsunfähigkeit. Wird diese Betreuungs-bedürftigkeit durch das zuständige Amtsgericht festgestellt, erhält die betroffene Person einen gesetzlichen Betreuer. Dieser gesetzliche Betreuer entscheidet dann in finanziellen, gesundheitsbezogenen und privaten Angelegenheiten. Weiterlesen...

Das Immobilienrecht betrifft ganz unterschiedliche Sachverhalte, die wir jeweils abdecken.

Der für viele Mandanten wichtigste Bereich ist die Beratung im Rahmen eines Immobilienkaufsvertrags. Bereits an dieser Stelle sind neben dem Immobilieneigentum zahlreiche sachenrechtliche Regelungen wie insbesondere die Auflassungsvormerkung, das Erbbaurecht die Grunddienstbarket (z. B. Wegerecht), Grundschuld und Hypothek, Nießbrauch, Wohnrecht zu beachten. Weiterlesen...

Für viele Personen scheint das Schenkungsrecht von unter-geordneter Bedeutung zu sein. Rechtlich ist aber das Gegenteil der Fall. Denn im Bereich des Schenkungsrechts werden viele Fehler gemacht.

Dies beginnt damit, dass in den meisten Schenkungsfällen (mit Ausnahme der Immobilienschenkung) die notwendige notarielle Form nicht beachtet wird. Zwar bleibt eine solche Schenkung nach ihrer Durchführung zivilrechtlich wirksam, aber der Schenker hat keine ausreichenden Schutzregelungen für sich festgehalten. Solche Schutzregelungen werden auch in den meisten notariellen Schenkungsverträgen nicht ausreichend fixiert. Denn ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet und darf den Schenker auf sinnvolle Schutzregelungen nur begrenzt hinweisen. Weiterlesen...

Wir beraten und vertreten schwerpunktmäßig im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht unter Berücksichtigung zivilrechtlicher Rahmenbedingungen. Mitprüfungsgegenstand sind Abgrenzungs-fragen im Hinblick auf andere Steuerarten, insbesondere die Einkommensteuer und die Grunderwerbsteuer. In unserem Schwer-punktbereich vertreten wir auch gegenüber den Finanzbehörden und vor der Finanzgerichtsbarkeit. Weiterlesen...

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Stiftungsrecht, insbesondere auf die Gründung von Treuhandstiftungen. 

Stiftungen sind rechtlich selbstständige Institutionen, die durch die Übertragung von Vermögen oder Rechten errichtet werden, um einen bestimmten gemeinnützigen, kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen oder anderen gemeinwohlorientierten Zweck zu verfolgen. 

Die Arbeit im Stiftungsrecht erfordert ein fundiertes Verständnis der einschlägigen Gesetze und Vorschriften sowie ein breites Spektrum an juristischen Kompetenzen, um die Interessen der Stiftung und ihrer Zielsetzung zu schützen und sicherzustellen, dass sie in Über-einstimmung mit dem geltenden Recht handelt. Weiterlesen...

Wir erstellen Rechtsgutachten in unseren Tätigkeitsbereichen. Hierdurch unterstützen wir beispielsweise Kollegen/-innen in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, Privatpersonen bei der Einschätzung der Rechtslage oder in Vorbereitung von Mediations- und Schlichtungsgesprächen. Wir werden aber auch von Behörden und Gerichten als Rechtsgutachter beauftragt. Beispiele für rechtsgutachterliche Themenstellungen sind

Beispiel 1: Betreuungsrecht – zur Erforderlichkeit einer gesetzlichen Betreuung

Beispiel 2: Betreuungsrecht – zu Auslegung, Auswirkungen und Umfang einer Vorsorgevollmacht

Beispiel 3: Erbrecht – Auslegung von Testament, Ehegattentestament, Erbvertrag

Beispiel 4: Erbrecht – Reichweite von bestimmten Rechtsinstituten, insbesondere Testamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbschaft

Beispiel 5: Erbrecht – Rechtswirkung deutscher Rechtsvorschriften aus Sicht ausländischer Rechtsanwender

Beispiel 6: Erbrecht – Kollisionsprüfung deutschen und ausländischen Erbrechts (einschließlich sachen- und familienrechtlicher Bezüge)

Beispiel 7: Mietrecht – Formwirksamkeit von Gewerberaummiet- bzw. Pachtverträgen

Wir sind als Referenten auf Vorträgen für Privatpersonen und in Unternehmen, für Behörden und Fortbildungsveranstalter tätig. Gerne können Sie unverbindlich eine Anfrage an uns stellen. Häufig gebuchte Vorträge sind insbesondere

(1) Die 10 häufigsten Irrtümer im Erbrecht

(2) Neues Erbrecht für alle: die EU-Erbrechtsverordnung

(3) Schenken und vererben steuerleicht gemacht

(4) Wer ist Ihr Vertreter im Notfall? – gesetzliche Betreuung contra Vorsorgevollmacht

(5) Verrentung von Immobilien

(6) Das neue Betreuungsgesetz ab 2023

(7) Auflösung – vorzeitige – von langfristigen Gewerberaummietverträgen

Wir sind deutschlandweit forensisch tätig und unterstützen Kollegen/-innen gerne auf Anfrage als Terminvertreter.

Die Konditionen einer Terminvertretung werden abhängig vom konkreten Einzelfall festgelegt.

Anfragen zu einer Terminvertretung können postalisch oder elektronisch mit folgenden Inhalten unverbindlich zugeleitet werden:

(1) Schilderung des Ausgangssachverhalts und des Prozessstands,

(2) Vorlage der wesentlichen Schriftsätze,

(3) Vorstellungen hinsichtlich der Vergütung.

Wir prüfen dann unsere terminliche Verfügbarkeit und besprechen die Rahmenbedingungen einer Terminvertretung.

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