Testament: Sechs Tipps vom Fachanwalt für Erbrecht
- Prof. Dr. Wolfgang Böh
- vor 7 Tagen
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Testamente regeln den eigenen Nachlass. Über sie wird aber auch viel gestritten, denn bei der Gestaltung kann so einiges schiefgehen. Wie lässt sich das vermeiden? Zunächst sollten Testamente handschriftlich erstellt und ordentlich aufbewahrt werden. Anleitungen aus dem Internet oder Broschüren gilt es lieber nicht zu verwenden.
Ein Fachanwalt gibt seine besten Tipps weiter.
Machen Sie Ihr Testament fälschungssicher: Ich erlebe es immer wieder, dass im Testamentstext nachträglich Änderungen vorgenommen werden, insbesondere durch Einschübe auf zusätzlichen Seiten, die dazwischen gelegt werden. Dem lässt sich dadurch vorbeugen, dass Sie Ihr Testament durchnummerieren.
Das Testament muss auf Ihr Vermögen abgestimmt sein: Bei bestimmten Vermögenswerten müssen gesonderte Anforderungen geprüft werden. Das Hauptbeispiel sind Gesellschaftsbeteiligungen, beispielsweise bei einer Kommanditgesellschaft. Es kann im Gesellschaftsvertrag Klauseln geben, die das Vererben einschränken und die Sie bei Erstellen des Testaments berücksichtigen müssen.
Ihr Testament muss richtig formuliert sein: Das Problem der falschen Rechtsbegriffe setzt sich fort, wenn das Testament insgesamt unklar oder unverständlich formuliert wird. Manchmal neigen Erblasser dazu, seitenlang ihre Motive, die Familiengeschichte oder bestimmte Streitpunkte auszuführen. Es gilt der Grundsatz: Je kürzer das Testament, desto besser.
Entscheiden Sie nicht über Generationen hinweg: Ich verstehe das Bedürfnis, dass innerfamiliär das Bedürfnis besteht, Vermögenswerte über Jahrzehnte zu erhalten, beispielsweise bei einem Unternehmen, einer Landwirtschaft oder einer Immobilie. Manche Testamentsersteller neigen dazu, über Generationen hinweg das Schicksal dieser Vermögenswerte bestimmen zu wollen. Das ist kontraproduktiv und verursacht fast immer Streit.
Steuerrecht als Regelungsgegenstand: Viele Testamente enthalten keine sinnvollen steuerrechtlichen Regelungen, da diese häufig individuelle Regelungen erfordern, die nicht in Formularen nachlesbar sind. Es ist aber ein zentrales Thema, die Erbfolge erbschaftssteuergünstig zu gestalten, und zwar mit Blick auf die Vermögenswerte, die sinnvolle Nutzung der Freibeträge und die Zuordnung des steuerbefreiten Familienheims.
Pflichtteilsansprüche im Testament berücksichtigen: Bitte prüfen Sie, ob Ihr Testament dazu führt, dass Pflichtteilsansprüche entstehen. Sie müssen in diesem Fall überlegen, ob dies gewollt oder unerwünscht ist, ob Ihr Erbe die Pflichtteilsansprüche erbringen kann und wie die Pflichtteilsansprüche durch (lebzeitige) Gestaltungen
reduziert werden können.
Prof. Wolfgang Böh
Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht
Quelle: TZ Artikel vom 13.01.2025