Steuerrecht
Wir beraten und vertreten schwerpunktmäßig im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht unter Berücksichtigung zivilrechtlicher Rahmenbedingungen. Mitprüfungsgegenstand sind Abgrenzungsfragen im Hinblick auf andere Steuerarten, insbesondere die Einkommensteuer und die Grunderwerbsteuer. In unserem Schwerpunktbereich vertreten wir auch gegenüber den Finanzbehörden und vor der Finanzgerichtsbarkeit.
Zudem stehen wir als Ansprechpartner der steuerberatenden Berufe zur Verfügung und zwar auf drei Ebenen.
Ebene 1: interne Beratung der Steuerberatung
Ebene 2: zusätzliche Beratung des Mandanten im Rahmen dessen Steuerberatung
Ebene 3: außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Absprache mit der Steuerberatung