Steuerrecht

Wir beraten und vertreten schwerpunktmäßig im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht unter Berücksichtigung zivilrechtlicher Rahmenbedingungen. Mitprüfungsgegenstand sind Abgrenzungsfragen im Hinblick auf andere Steuerarten, insbesondere die Einkommensteuer und die Grunderwerbsteuer. In unserem Schwerpunktbereich vertreten wir auch gegenüber den Finanzbehörden und vor der Finanzgerichtsbarkeit.

Zudem stehen wir als Ansprechpartner der steuerberatenden Berufe zur Verfügung und zwar auf drei Ebenen.

Ebene 1: interne Beratung der Steuerberatung

Ebene 2: zusätzliche Beratung des Mandanten im Rahmen dessen Steuerberatung

Ebene 3: außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Absprache mit der Steuerberatung

 
 
 
 
 
Gestaltung im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Wir beraten zu den steuerlichen Auswirkungen von zivilrechtlichen Regelungen, insbesondere mit erb- oder schenkungsrechtlichem Bezug. Konträr betrachtet begleiten wir steuergestaltende Maßnahmen, insbesondere mit Blick auf eine Vermögensnachfolgeplanung zu Lebzeiten des Zuwendenden. Typische Regelungen sind in diesem Zusammenhang

(1) das Nutzen der persönlichen Freibeträge mit Blick auf die 10-Jahresfrist des § 14 ErbStG,

(2) die Übertragung von begünstigtem Vermögen,

(3) familienrechtliche Maßnahmen, z. B. die Güterstandschaukel.

Streitfälle

Insbesondere wenn steuergestaltende Maßnahmen scheitern, übernehmen wir die Vertretung und zwar sowohl außergerichtlich, als auch gericht. Wir prüfen Lösungsmöglichkeiten bei schlecht geregelten Sachverhalten und etwaige Rückabwicklungsmöglichkeiten und deren steuerlichen Auswirkungen.

Steuererklärungen

Im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer begleiten wir die erforderlichen Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden und staatlichen Stellen, insbesondere für Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte, Beschenkte, aber auch für Abgabepflichtigte Amtsträger (z. B. gesetzliche Betreuer, Testamentsvollstrecker).

Wirtschaftliche Situation

Gerade im Rahmen der Erbschaftssteuer gibt es immer wieder Sachverhalte, in denen das Erbe wirtschaftlich auf dem Spiel steht, insbesondere weil Liquidität fehlt. Wir verhandeln mit Beteiligten und Behörden und prüfen Möglichkeiten, diese Situation zu lösen. Beispielsweise beraten wir zu einer Stiftungsgründung im Erbfall mit Blick auf den Wegfall einer Erbschaftsbesteuerung.